Die Rürup Rente ist bekannt geworden als die private Altersvorsorge für Selbständige und Freiberufler. Die Rürup Rente wird staatlich in der Form subventioniert, daß der Sparer steuerliche Vorteile hat und gleichzeitig für das Alter vorsorgen kann.
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Warum man eine Rürup Rente abschließen sollte
Da die Riester Rente nur für Arbeitnehmer und Beamte geeignet ist, wurde für die Selbständigen ebenfalls eine Möglichkeit der privaten Altersvorsorge geschaffen, die vom Staat gefördert wird. Die Rürup Rente oder auch Basisrente genannt. Vor dem Abschluß eines Vertrages sollte man aber einen Rürup Rente Vergleich der Vertragsdetails durchführen.
Selbständige können zwar nicht die Riester Rente nutzen, umgekehrt können Angestellte allerdings sehr wohl die Rürup Rente abschließen. Angestellte können, wie die Selbständigen auch, den Maximalbetrag von 20.000 Euro pro Jahr und pro Person in die Rürup Rente einzahlen, um so in den Genuss der Steuerförderungen zu kommen.
Die Beiträge der Rürup Rente sind als Sonderausgaben abziehbar, jedoch nur bis zur genannten Maximalgrenze.
Nur Rentenzahlungen im Alter möglich
Können bei anderen privaten Altersvorsorgen die Auszahlungen auch als eine Einmalzahlung gewählt werden, ist dies bei der Rürup Rente nicht möglich. Die Auszahlung muss in einer lebenslangen Rente erfolgen, zudem kann der Rürup Rentenvertrag nicht übertragen, vererbt, beliehen oder gar verschenkt werden.
Nur der Vertragsnehmer ist berechtigt, die Rürup Rente ausgezahlt zu bekommen. Auszahlungen der Rürup Rente dürfen nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres des Versicherungsnehmers erfolgen, d. h. die Rürup Rente kann auch nicht aus bestimmten Gründen vorab ausgezahlt werden.
Wer eine Rürup Rente abschließt ist vor Pfändung sicher
Die Beiträge, die in eine günstige Rürup Rente eingezahlt wurden, können nicht auf die Insolvenzmasse – wenn der Selbständige insolvent wird – angerechnet werden, Beiträge in die Rürup Rente sind pfändungssicher.
Der Vertrag der Rürup Rente kann wie andere Altersvorsorge Möglichkeiten auch, mit einer Hinterbliebenenrente kombiniert werden, deren Höhe ebenfalls im Vertrag verankert wird. Möglich ist auch, eine Zusatzversicherung im Hinblick auf die Beitragsrückerstattung im Todesfalle vor dem Rentenbeginn hinzu zu fügen. Diese Zusatzversicherung wird jedoch nicht steuerlich gefördert, nur die Beiträge in die Rürup Rente.
Verstirbt der Versicherungsnehmer vor seinem Rentenantritt, geht das Vermögen in der Regel an die Hinterbliebenen. Hat der Versicherte jedoch seine Rente bereits „angetreten“ und verstirbt dann, verfällt das angesparte Kapital.