Voraussetzungen für die Riester Rente Zulagen
Der Riester-Renten-Vertrag muß förderfähig sein. Zweck der Riester Rente ist die Förderung der privaten Altersvorsorge. Dieser Umstand ist in Anbetracht der finanziellen Situation der deutschen Rentenkassen, des steigenden Lebensalters und der steigenden Lebenshaltungskosten ein wichtiger Aspekt.
Folglich fördert der Staat aber auch nur diejenigen Riester-Renten-Verträge, welche gewisse Rahmenbedingungen für die private Altersvorsorge erfüllen:
Zwar darf auch aus Riester-Renten-Verträgen Kapital entnommen werden, allerdings nur zum Zweck der Anschaffung oder Herstellung von Wohneigentum und sofern dieses selbstgenutzt wird. Und auch die Garantie der eingezahlten Beiträge sowie der Riester-Zulagen ist ein entscheidender Punkt.
All diese Kriterien sollen dafür Sorge tragen, dass das angesparte Kapital einschließlich der staatlichen Förderung tatsächlich der späteren Versorgung im Alter dient in Form einer Leibrente oder durch mietfreies Wohnen.
Welche Personen zulagenberechtigt sind
Der Riester Sparer muss weiterhin zulagenberechtigt sein, um von den staatlichen Riester Zulagen profitieren zu können. Grundsätzlich wird hier unterschieden in diejenigen Sparer, die unmittelbar, also direkt zulagenberechtigt sind, und jene, die es nur indirekt, sprich mittelbar sind.
Zwei Dinge werden bei diesem Sachverhalt deutlich. Zum einen: jeder Sparer, der sich die Riester-Zulagen zu Nutzen machen möchte, benötigt einen eigenen zertifizierten Riester-Renten-Vertrag und zum Zweiten muss in der Regel eine gewisse Eigenleistung pro Jahr erbracht werden.
Der obligatorische Mindestbeitrag, der pro Jahr in den Riester Vertrag vom Sparer eingezahlt werden muss, beträgt seit 2008 mindestens 4 Prozent des Vorjahresverdienstes und ist auf 2.100 Euro maximal begrenzt.
Auch nach unten gibt es teilweise eine Mindestgrenze, Pflichtversicherte müssen – ebenso wie die mittelbar Zulagenberechtigten – mindestens 60 Euro pro Jahr leisten. Wer weniger in seinen Riester Vertrag einzahlt, muss mit Kürzungen bei der Riester Zulage rechnen.
Darüber hinaus muss der Riester Sparer die staatliche Riester Rente Förderung in Form der Riester Zulagen beantragen, dies geschieht über den jeweiligen Anbieter.
Günstig ist es dabei, dem Anbieter dauerhaft eine Vollmacht für die regelmäßige Beantragung der Riester Rente Zulagen zu erteilen. Das Dauerzulageverfahren ist unkompliziert und sorgt dafür, dass der Riester-Sparer sich nicht um die termingerechte Zulagenbeantragung persönlich kümmern muss.
Vor dem Abschlüß eines Vertrages sollte man unbedingt einen Riester Rente Vergleich der Vertragsbedingungen machen lassen.
Höhe der Riester Rente Zulagen für Kinder und Erwachsene
Die Grundzulage in Höhe von 154 Euro bzw. 175 Euro ab 2018 steht jedem Riester Sparer jährlich zu, der obige Bedingungen erfüllt. Die Grundzulage kann sich für Riester-Neulinge um 200 Euro im ersten Riester-Sparjahr erhöhen, sofern der Sparer nach dem 31.12.1982 geboren ist und zu Beginn des Jahres, in dem er den Vertrag abgeschlossen hat, sein 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Die Kinderzulage erhält zudem jeder kindergeldberechtigte Riester-Sparer. Die Höhe dieser Riester-Rente Zulage richtet sich nach dem Geburtsjahr des Kindes. Vor 2008 Geborene fördert der Staat mit jährlich 185 Euro, für 2008 und später geborene Kinder beträgt die Kinderzulage sogar 300 Euro jährlich.