Was ist die Wohn Riester Rente?
Die Eigenheimrente bzw. Wohn Riester Rente steht für das mietfreie Wohnen im Alter. Wer sich für das Alter selbstgenutztes Wohneigentum schaffen möchte, vollzieht eine Form der privaten Altersvorsorge und wird gemäß Riester daher staatlich gefördert.
Ziel der Riester Rente ist die Vorsorge für das Alter. Demzufolge kommt der Wohn Riester Rente auch nur für selbstgenutztes Wohneigentum in Frage, dies kann ein Haus sein oder eine Wohnung im eigenen Mehrfamilienhaus, eine Eigentumswohnung oder Genossenschaftswohnung. Relevant ist, dass die Immobilie vom Sparer selbst bewohnt wird und dass sich hier sein Lebensmittelpunkt bzw. Hauptwohnsitz befindet.
Dies geschieht wie im Rahmen der Riester Rente bekannt durch die Grundzulage, gegebenenfalls die Kinderzulage oder dem Steuervorteil durch Sonderausgabenabzug in der Einkommenssteuererklärung.
Was bei der Riester Eigenheimrente wichtig ist
Im Rahmen der Eigenheimrente bzw. Wohn Riester Rente können Riester-Sparer unterschiedlich agieren, um Wohneigentum für die Eigennutzung im Alter zu schaffen, also Bau oder Kauf von Wohneigentum zu realisieren.
Hier ist zu unterscheiden, ob der Betreffende bereits einen Riester Renten Vertrag besitzt oder noch keine private Altersvorsorge über Riester Renten Produkte betreibt.
Wieviel kann man bestehenden Riester Verträgen entnehmen?
Besteht ein Riester Renten Vertrag kann der Sparer ein Großteil des angesparten Vermögens, bestehend aus eingezahlten Beiträgen und staatlichen Altersvorsorgezulagen, entnehmen, um Wohneigentum zu bauen oder zu kaufen.
Möglich ist hierbei eine Entnahme aus dem Riester Vertrag von bis zu 75 Prozent sowie von bis zu 100 Prozent. Diese Regelung gilt für Wohneigentum, dass ab dem 01. Januar 2008 erworben oder erbaut wurde.
Von Bedeutung ist im Bereich der Nachweispflicht beispielsweise der Zeitrahmen zwischen Beantragung der Kapitalentnahme und dem Kauf oder der Herstellung des selbstgenutzten Wohneigentums.
Es muss zwischen den Aktionen ein augenscheinlicher, zeitlicher Konsens bestehen. Als anerkannter Zeitraum gilt dabei für gewöhnlich ein Monat vor der Beantragung bis hin zu 12 Monaten nach der Auszahlung.
Bestehendes Eigentum kann durch einen Riestervertrag entschuldet werden
Wer bereits Eigentümer eines selbstgenutzten Hauses oder einer solchen Wohnung ist, dieses Wohneigentum noch abbezahlt und über einen Riester Renten Vertrag verfügt, kann zu Rentenbeginn das Riester Kapital für die Entschuldung des Wohneigentums einsetzen.
Diese Option im Rahmen von Wohn Riester ist vor allen Dingen auch für jene Riester-Sparer mit vor dem Jahr 2008 erworbenem oder geschaffenem, selbstgenutztem Wohneigentum von Interesse.
Wer noch keinen Riester Vertrag besitzt, aber über die Eigenheimrente Wohneigentum fürs Alter schaffen oder erwerben möchte, hat die Möglichkeit, eigene Leistungen und die staatliche Förderung in die Tilgung eines Darlehens fließen zu lassen. Hierfür gibt es in der Praxis mehrere Angebote.
Kreditinstitute und Bausparkassen offerieren Riester-Darlehen, die direkt durch die Beiträge des Sparers und die Zulagen des Staates getilgt werden. Bausparkassen bieten außerdem ein Kombidarlehen aus Riester-Bausparvertrag und einem Vorausdarlehen. Beide Varianten gelten für ab dem 01. Januar 2008 erworbenes oder hergestelltes Wohneigentum zur Selbstnutzung.
Wohnriestern mit einem Riester Darlehen
- Das Riester-Darlehen ist ein Annuitätendarlehen, weist also gleichbleibend hohe Raten auf, welche durch eigenen Sparbeitrag und staatliche Altersvorsorgezulagen finanziert werden. Zinsbindungsfristen sind üblich.
- Das Riester Darlehen wird häufig genutzt, wenn wenig Eigenkapital vorhanden ist, da die Kreditinstitute das Wohneigentum zu einem großen Teil beleihen können. Eine positive Schufa und ein zuverlässiges Einkommen sind natürlich auch hier entscheidende Kriterien.
- Beim Kombiprodukt der Bausparkassen wird das Wohneigentum eigentlich durch ein Vorausdarlehen realisiert. Nach Zuteilung des Bausparvertrages wird dieses Vorausdarlehen über die Bausparsumme getilgt.
- Vor der Zuteilung des Bausparvertrages fallen für den Riester-Sparer die Raten für den Bausparvertrag sowie die Zinsen für das vorab erteilte Darlehen an. Später nach Zuteilung des Bausparvertrages und Ablöse des Vorausdarlehens hat der Sparer lediglich die Raten für das Bauspardarlehen zu leisten.
Das Kombiprodukt ist für gewöhnlich recht zinsgünstig, verlangt aber meist auch einen gewissen Satz an Eigenkapital.
Die Finanzierung des selbstgenutzten Eigentums
Beide Formen der Finanzierung sind einerseits wegen der staatlichen Zulagen sehr attraktiv, welche eine schnellere Entschuldung des Riester-Sparers vorantreiben mit einhergehender Zinsersparnis.
Andererseits gewähren viele Anbieter dieser Riester Produkte sehr gute Konditionen, so dass sich hier ein zusätzlicher Vorteil für den Riester-Sparer ergibt.
Die Darlehen müssen übrigens so konzipiert sein, dass der Riester-Sparer spätestens mit seinem 68. Lebensjahr bezüglich des finanzierten Wohneigentums schuldenfrei ist.
Zu berücksichtigen ist, dass nur tatsächlich eigengenutzte Wohnungen und Häuser gefördert werden. Demzufolge werden zum Beispiel bei einem Mehrfamilienhaus mit selbstgenutzter Wohnung zwei Finanzierungen notwendig, mit und ohne staatliche Begünstigung.
Zwei Darlehensverträge sind auch bei Ehepaaren angeraten, um die staatlichen Zulagen für beide einfließen zu lassen.
Die Wohn Riester Steuer Aspekte
Ein wichtiger Aspekt von Wohn Riester ist darüber hinaus die Besteuerung. Diese erfolgt nämlich wie für Riester Renten üblich nachgelagert, sprich eigentlich erst bei Rentenbeginn.
Eine Rentenzahlung zu versteuern ist einfach. Die Besteuerung des mietfreien Wohnens im Alter bedarf eines Kniffs, schließlich muss im Endeffekt auch das im Wohneigentum gebundene Kapital versteuert werden.
Das Finanzamt nutzt hierfür ein so bezeichnetes „Wohnförderkonto“. Auf diesem Konto werden alle „Bewegungen“ gelistet, folglich die Kapitalentnahme sowie die Rückzahlungsraten des Sparers plus die staatlichen Zulagen. Die Summe des Wohnförderkontos wird pro Jahr mit derzeit 2 Prozent verzinst. Eine Absenkung der Verzinsung auf 1 Prozent jährlich ist bereits beschlossen.
Das Wohnförderkonto bei der Eigenheimrente
Durch diese Verzinsung steigt die Summe des Wohnförderkontos. Bei Rentenbeginn des Sparers muss der vom Wohnförderkonto ausgewiesene Kapitalbetrag versteuert werden (wird dem zu versteuernden Einkommen angerechnet). Dabei hat der Riester-Sparer die Wahl zwischen der einmaligen Besteuerung des Kontos und einer jährlichen, gleich hohen Besteuerung bis zum 85. Lebensjahr. Im Falle der Einmalbesteuerung wird ihm als Anreiz ein Rabatt von 30 Prozent gewährt, er zahlt demnach maximal auf 70 Prozent der Wohnförderkontosumme Steuern.
Um die spätere Steuerschuld problemlos decken zu können, wird Wohn Riester-Sparern empfohlen, die durch die staatlichen Zulagen eingesparten, eigenen Kapitalbeiträge – die sonst für die Tilgung eingesetzt worden wären – gewinnbringend anzulegen. Von diesem Kapital können später die anfallenden Steuern geleistet werden.
Und wie bei allen Riester Renten Produkten wirkt sich auch beim Wohn Riestern eine schädliche Verwendung äußerst negativ aus. Ein zügiger Wiederverkauf (ohne Einhaltung der Fristen) und die dauerhafte Vermietung des Wohneigentums können unter Umständen zu einer sofortigen, teilweise sogar erhöhten Versteuerung führen.
Es gibt jedoch einige Ausnahmefälle. Wenn der Erlös aus dem schnellen Wiederverkauf des Wohneigentums zum Beispiel zeitnah wieder in eine andere selbstgenutzte Immobilie oder in ein Riester Renten-Sparprodukt fließt, gilt dies in aller Regel nicht als schädliche Verwendung.